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Clearing

Vor der Bestellung eines Sachwalters ist für jeden Einzelfall abzuklären, ob und welche Alternativen es zur Sachwalterschaft geben könnte, in welchen Angelegenheiten eine Person vertreten werden soll bzw. wer für das Amt als Sachwalter in Frage kommt.

Das Gericht kann diese Fragen selbst klären oder gegebenenfalls dem Sachwalterverein einen Clearingauftrag erteilen. Dazu kontaktiert der Sachwalterverein die betroffene Person und Personen im unmittelbaren Umfeld, erfasst die soziale Situation des Betroffenen und erstattet Bericht über die Befunde. Die gesammelten Erkenntnisse werden an das Gericht weitergeleitet.

Sachwalterverein, An der Halde 3, 9495 Triesen, T +423 399 30 90, F +423 399 30 99, info(at)sachwalterverein.li

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